Miet- bzw. Zinshausverwaltung
Verwaltung, Finanzen und viel Verantwortung –ein Zinshaus kostet Zeit und Nerven.
Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, bei der sich die Aufgaben des Verwalters aus dem Wohnungs- eigentumsgesetz ergeben, werden sie bei der Miet- verwaltung und Sondereigentumsverwaltung per Auftrag festgelegt.
Der Leistungsumfang der Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung ist vertraglich individuell regelbar.
Kaufmännische Leistungen:
- Verbuchen und Ausführen sämtlicher Geldein- und ausgänge
- Überwachung des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Mieten
- Verwalten der liquiden Mittel
- Prüfung und Abschluß notwendiger Verträge für z. B. Versicherungen, Hausmeister- Service, Lieferungen (Strom, Brennstoffe, etc.)
- Mietersuche-, auswahl und Bonitätsprüfung
- Abschluß, Durchführung und Abwicklung von Wohn- und Gewerbemietverhältnissen, Mietvertragsverlängerung
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Flächen- und Leerstandmanagement
Finanz- und Vermögensverwaltung:
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
- Überwachung der Zahlungsverpflichtungen und Abwicklung des Zahlungsverkehrs an Dritte, periodische Abrechnung, Rechnungslegung
- Objektspezifisches auf die Erfordernisse des Kunden abgestimmtes Reporting über alle wesentlichen Vorkommnisse und Zahlen des Objektes
Technische Leistungen:
- Veranlassen aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
- Vorschlagen und Beauftragen von kurz-, mittelfristiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Überwachung von Dienstleistern und Handwerkern
- ggf. Überwachen des Hausmeisters
- Regelmäßige Begehung des Objektes
Juristische Betreuung:
- Vertretung des Eigentümers bei Behörden und in Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
Persönliche Betreuung:
- Telefonische, schriftliche oder persönliche Beratung in Fragen Ihres Zinshauses
- Überwachen der Hausordnung und Schlichtung bei Differenzen
- Unterstützung bei Verkäufen

